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TSV Tempelhof-Mariendorf e.V.
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Gesamtverein |Auch "Geboosterte" müssen weiterhin einen Test vorweisen

2G-Plus-Regelung in Berliner Sporthallen ohne Änderung

Seit dem 15.01.2022 gilt in Berlin eine neue Fassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. In Bezug auf den Sportbetrieb in Berliner Sporthallen bleibt es bei der Regelung von 2G mit zusätzlichem Negativ-Testerfordernis. Eine "Boosterung" hat dabei keinen Einfluß.

Wie bereits zuvor muss beim Sportbetrieb in Berliner Sporthallen weiterhin neben Impfung bzw. Genesung zwingend auch ein aktuelles negatives Testergebnis nachgewiesen werden. Es bleibt auch bei den sehr eingeschränkten Ausnahmen: Ausschließlich Tennis-Einzel, Reiten, Schieß- und Bogensport, Schwimmen. Insofern gilt das zusätzliche Negativ-Testerfordernis weiterhin in allen unserer Trainingsgruppen in öffentlichen Sporthallen.

Es genügt ein POC-Test, der nicht älter als 24 Stunden alt ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren Person. Die im Rahmen des regelmäßigen Schulbesuchs getesteten Unter-18-jährigen benötigen keinen zusätzlichen Test. Die Vorlage des Schülerausweises ist hier als Nachweis ausreichend. Kinder bis 6 Jahre sind von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir als Nutzer der öffentlichen Sporthallen weiterhin an diese Vorgaben gebunden sind.

Bleiben Sie gesund!

Ihr TSVTM-Geschäftsstellen-Team