Wie bereits zuvor muss beim Sportbetrieb in Berliner Sporthallen weiterhin neben Impfung bzw. Genesung zwingend auch ein aktuelles negatives Testergebnis nachgewiesen werden. Es bleibt auch bei den sehr eingeschränkten Ausnahmen: Ausschließlich Tennis-Einzel, Reiten, Schieß- und Bogensport, Schwimmen. Insofern gilt das zusätzliche Negativ-Testerfordernis weiterhin in allen unserer Trainingsgruppen in öffentlichen Sporthallen.
Es genügt ein POC-Test, der nicht älter als 24 Stunden alt ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren Person. Die im Rahmen des regelmäßigen Schulbesuchs getesteten Unter-18-jährigen benötigen keinen zusätzlichen Test. Die Vorlage des Schülerausweises ist hier als Nachweis ausreichend. Kinder bis 6 Jahre sind von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir als Nutzer der öffentlichen Sporthallen weiterhin an diese Vorgaben gebunden sind.
Bleiben Sie gesund!
Ihr TSVTM-Geschäftsstellen-Team