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TSV Tempelhof-Mariendorf e.V.
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Gesamtverein |Corona-Beschränkungen

Änderungen ab 04.03.2022

Ab dem 04.03.2022 gilt in Berlin eine neue Fassung der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung. Sport im Freien ist wieder ohne Beschränkungen möglich. In Sporthallen gilt grundsätzlich wieder 3G (statt 2G).

Der Senat hat am Dienstag, 01.03.2022 die 7. Änderung der Vierten Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung beschlossen, die ab Freitag, den 04.03.2022, gilt:

Der Sport im Freien ist wieder ohne Beschränkungen möglich. Das bedeutet, dass die bisherige 3G-Regel entfällt, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies gilt sowohl für den Trainings- als auch für den Wettkampfbetrieb. Für das Betreten von Umkleide- und Funktionsgebäuden gilt die 3G-Bedingung zuzüglich Maskenpflicht. Die Außen-WCs können nach wie vor mit mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske genutzt werden.

Beim Sport in gedeckten Sporteinrichtungen, also in Sporthallen, Fitness- oder Tanzstudios, Umkleidegebäuden und anderen gedeckten Sporteinrichtungen gilt die 3G-Regelung (anstelle der bisherigen 2G-Regelung). Dies gilt sowohl für den Trainings- als auch für den Wettkampfbetrieb. Unverändert bleibt für Sporttreibende sowohl beim Trainings- als auch beim Wettkampfbetrieb die Maskenpflicht in Gebäuden, diese gilt nur während der Sportausübung nicht.
 

Benötigte Nachweise

Sport im Freien

ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m

Sporttreibende

Kein Nachweis benötigt

Betreten eines Umkleidegebäudes

Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske

Nutzen der Außentoiletten mit eigenem Zugang

Medizinische Maske

Sport in gedeckten Sportstätten

ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m

Sporttreibende ab 18 Jahren

Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest

UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung

Sporttreibende unter 18 Jahren

außerhalb der Ferien

Schülerausweis

UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung

Sporttreibende unter 18 Jahren

während der Ferien

Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest

UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung

Zuschauende

Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR

UND Medizinische Maske

Stand: 04.03.2022

Geimpft: Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen)
Genesen: Nachweis einer Genesung von einer COVID-19-Erkrankung (mindestens 28 Tage und höchstens 3 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis)
POC: Nachweis eines negativen Testergebnisses, ausgestellt durch eine offizielle Teststelle (Testzentrum)
PCR: Nachweis eines negativen offiziellen Labortests nach Rachenabstrich
Selbsttest: Nachweis eines dokumentierten Selbsttests unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person (4-Augen-Prinzip, siehe Formular des LSBs)
Schülerausweis: Vorlage eines aktuell gültigen Schülerausweises zum Nachweis einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs

Bleiben Sie gesund!

Ihr TSVTM-Geschäftsstellen-Team