Seit dem 23. März 2020 gelten in Berlin Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen auf Grund der Corona-Pandemie. Das öffentliche Leben wurde in vielen Bereichen zum Schutz der Bevölkerung auf ein Mindestmaß reduziert. Alle Sporthallen sind gesperrt. Der gesamte Trainingsbetrieb muss ruhen.
Nachdem die Infektionszahlen in Deutschland erfreulicherweise deutlich eingedämmt werden konnten, wurden Ende April Lockerungen bspw. im Bereich des Einzelhandels beschlossen. Nun wurden am 07.05.2020 durch den Berliner Senat auch für den Berliner Sport Lockerungen beschlossen. In der aktuellen, sechsten Fassung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (07.05.2020) heißt es dazu:
"§ 7 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb
(1) Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Frei- und Strandbädern, Fitnessstudios sowie Saunen, Dampfbädern und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt, soweit in Absatz 2 bis 10 nichts Anderes geregelt ist.
(2) Von der Untersagung nach Absatz 1 ausgenommen ist ab dem 15. Mai 2020 der Übungs- und Lehrbetrieb der Sportorganisationen auf Sportanlagen im Freien, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Sportausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Sportlerinnen und Sportlern sowie zu anderen Personen ist durchgehend sichergestellt,
- die Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in Kleingruppen von höchstens 8 Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen),
- ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,
- ein Wettkampfbetrieb findet nicht statt,
- die nach § 2 Absatz 1 maßgeblichen Hygiene- und Desinfektionsregelungen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden eingehalten,
- Umkleiden, Duschen und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen; gesonderte WC- Anlagen sind zu öffnen,
- Bekleidungswechsel und Körperpflege finden auf der Sportanlage nicht statt,
- zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlangen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte durch die nutzenden Sportorganisationen,
- Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt,
- Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen."
Den gesamten Text der aktuellen Eindämmungsmaßnahmenverordnung finden Sie unter folgendem Link:
SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung
Wir freuen uns, dass sich damit nach langer Zeit wieder Möglichkeiten bieten, kontaktfrei, aber gemeinsam im Freien Sport zu treiben. Dabei ist es natürlich wichtig, dass alle Teilnehmer weiterhin verantwortungsbewusst und umsichtig im Sinne des Infektionsschutzes mit der Situation umgehen. Wir sind uns sicher, dass dies gelingen wird!
Aktuell prüfen wir, in welcher Form Angebote im Rahmen der Beschränkungen verantwortungsvoll und sicher durch unsere Abteilungen angeboten werden können. In den nächsten Tagen werden die TSVTM-Mitglieder über die Abteilungsleitungen und Übungleiter zur konkreten Situation in Bezug auf ihre Sportgruppe und zu entsprechenden Angeboten informiert.
Bleiben Sie gesund!
TSV Tempelhof-Mariendorf e.V.
Alexander Berndt
Vereinsmanager