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Gesamtverein |Hallenfreigabe nicht vor den Sommerferien

Kontaktfreier Vereinssport in Sporthallen nicht mehr untersagt

Am 28.05.2020 wurden weitere Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen beschlossen. So ist ab 02.06.2020 in Berlin Vereinssport in Sporthallen nicht mehr grundsätzlich untersagt. In Kleingruppen von max. 12 Personen kann Vereinssport in Sporthallen mit Einschränkungen wieder stattfinden. Leider werden die öffentlichen Sporthallen nicht vor den Sommerferien freigeben.

Nach ersten Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen in Bezug auf den Sportbetrieb wurde erlaubt, ab dem 15. Mai 2020 auf Sportanlagen im Freien wieder Vereinssport in Kleingruppen von max. 8 Personen durchzuführen. Einige unserer Abteilungen haben seitdem den Sportbetrieb auf Sportanlagen im Freien unter strenger Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln für einen Teil von Sportgruppen wieder aufgenommen.

Seit dem 02.06.2020 gilt nun in Berlin eine weitere Lockerungsstufe, die die Untersagung von Sport in Sporthallen aufhebt und die Kleingruppengröße auf nun max. 12 Personen anhebt. In der aktuellen Fassung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (28.05.2020) heißt es dazu:

"§ 7 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb

(1) Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern und Frei- und Strandbädern ist untersagt, soweit in Absatz 2 bis 10 nichts Anderes geregelt ist. Über die nach § 2 einzuhaltenden Hygieneregelungen hinaus gelten für Absatz 2 bis 10 die dort genannten bereichsspezifischen Hygieneanforderungen.

(2) Von der Untersagung nach Absatz 1 ausgenommen ist der Übungs- und Lehrbetrieb der Sportorganisationen auf Sportanlagen im Freien sowie ab dem 2. Juni 2020 auch der Übungs- und Lehrbetrieb der Sportorganisationen in gedeckten Sportanlagen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. die Sportausübung erfolgt kontaktfrei und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Sportlerinnen und Sportlern sowie zu anderen Personen; der Mindestabstand gilt nicht für den in § 1 Satz 3 genannten Personenkreis,
  2. die Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in Kleingruppen von höchstens 8 Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen) und höchstens 12 Personen ab dem 2. Juni 2020,
  3. ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,
  4. ein Wettkampfbetrieb findet ausschließlich unter den Voraussetzungen des Absatzes 7 statt,
  5. die nach § 2 Absatz 1 maßgeblichen Hygiene- und Desinfektionsregelungen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden eingehalten,
  6. Umkleiden und WC-Anlagen sind zu öffnen, diese sind regelmäßig zu lüften. Duschen dürfen nicht genutzt werden, sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen,
  7. Körperpflege findet in der Sportanlage nicht statt,
  8. zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlangen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte durch die nutzenden Sportorganisationen,
  9. Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt,
  10. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen und
  11. soweit der Übungs- und Lehrbetrieb in gedeckten Sportanlagen stattfindet, sind diese regelmäßig – mindestens bei jedem Wechsel der nutzenden Trainingsgruppe oder Trainingsgruppen – und ausreichend zu lüften. Soweit keine Lüftungsmöglichkeit besteht, ist der Sportbetrieb weiterhin untersagt."

Den gesamten Text der aktuellen Eindämmungsmaßnahmenverordnung finden Sie unter folgendem Link:
SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung

Wie wir heute erfahren mussten, werden die öffentlichen Sporthallen in Tempelhof-Schöneberg leider nicht vor den Sommerferien geöffnet. Die Umsetzung eines erforderlichen Reinigungs- und Hygienekonzeptes ist kurzfristig für das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg leider nicht möglich. Unsere Sportangebote werden daher weiterhin auf Sportanlagen im Freien stattfinden. Zudem werden weitere Sportgruppen den Betrieb im Freien aufnehmen. Einzelheiten erfahren Sie von Ihrem Übungsleiter bzw. der jeweiligen Abteilungsleitung.

Wir hoffen, dass in den Sommerferien die Hallen freigegeben werden. Wir gehen davon aus, dass dann viele Sportler nach langer Sportpause und bei eingeschränkten Urlaubsmöglichkeiten in diesem Sommer noch mehr als in anderen Jahren Sportmöglichkeiten nutzen wollen. Viele Abteilungen haben daher signalisiert, dass sie - sofern möglich - auch in den Ferien vermehrt Angebote machen würden.

Hinweis: Trotz der Lockerungen bleibt es wichtig, dass alle Teilnehmer weiterhin verantwortungsbewusst und umsichtig im Sinne des Infektionsschutzes mit der Situation umgehen. Wir sind uns sicher, dass dies gelingen wird!

Bleiben Sie gesund!

 

TSV Tempelhof-Mariendorf e.V.
Alexander Berndt
Vereinsmanager