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TSV Tempelhof-Mariendorf e.V.
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Gesamtverein |Was ist neu?

Neue Regelungen im Jahr 2016

Ein altes Sprichwort lautet: "Nichts ist so beständig wie der Wandel." Auch im TSV Tempelhof-Mariendorf gab es in den letzten Monaten einige Veränderungen, die nun im Jahr 2016 wirksam werden.

Durch Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 12. November 2015 wurde unsere Satzung und Beitragsordnung neu gefasst. Vor allem diente die Neufassung der schriftlichen Fixierung der bestehenden Regelungen. So wurde erstmals auch eine Ehrungsordnung gefasst. Die aktuellen Dokumente finden Sie auf unserer Website (Download).

An wenigen Stellen gab es auch wichtige Anpassungen bei den bisherigen Regelungen. Einige Änderungen :

Fälligkeit der Beiträge, Stichtage: 15. Februar / 15. Juli

Der Mitgliedsbeitrag ist bei Zahlung per Überweisung jährlich im Voraus zu entrichten. Er muss spätestens am 15. Februar auf dem Bankkonto des Vereins eingegangen sein. Die Bankverbindung des Beitragskontos des Vereins lautet:
TSV Tempelhof-Mariendorf e.V.
IBAN DE37100900007198035011
BIC BEVODEBBXXX (Berliner Volksbank)

Bei Erteilung eines Lastschriftmandats ist auch eine halbjährliche Zahlungsweise möglich. Dann wird der Beitrag jeweils hälftig zum 15.02. und 15.07. (bzw. zum nächstfolgenden Werktag) eingezogen. Bei jährlicher Zahlungsweise per Lastschrift wird der Jahresbeitrag zum 15.02. vom Konto abgebucht.

Zur Erinnerung: Eine gesonderte Aufforderung zur Beitragszahlung erfolgt nur für Email-Nutzer

Beiträge im Sportverein sind eine Bringschuld. Um Aufwand und Kosten gering zu halten, werden bereits seit Anfang 2015 keine Zahlungsaufforderungen zu den üblichen Terminen mehr per Post an Mitglieder versandt. Alle Mitglieder wurden mit dem letzten Postversand im Jahr 2014 darüber informiert. Eine Information über die Beitragserhebung wird seitdem als Service nur noch per email versandt.

Tipp: Geben Sie gegenüber der TSV-Geschäftsstelle Ihre aktuelle email-Adresse bekannt. Bitte sorgen Sie auch dafür, Ihre Daten wie Wohnanschrift, email-Adresse, etc. aktuell zu halten und Änderungen gegenüber der Geschäftsstelle mitzuteilen.

Änderung der Beiträge der Hockey- und der Volleyball-Abteilung

Nachdem die Abteilungsversammlungen der Abteilungen Volleyball und Hockey im Jahr 2015 jeweils für eine Beitragserhöhung zum 01.01.2016 in Ihren Abteilungen votiert haben, hat sich der Vorstand und Beirat auf der Sitzung am 16.12.2015 den Vorschlägen zur Anpassung der Beiträge angeschlossen. Die aktuell gültigen Beiträge entnehmen Sie bitte der Anlage 2 unserer Beitragsordnung. (Download)

Ermäßigung für Studenten & Auszubildende: Nun bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres

Nach der neuen Beitragsodnung haben einen ermäßigten Gesamtbeitrag Mitglieder zu entrichten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder an einer anerkannten Hochschule studieren und das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben. Bislang wurde die Ermäßigung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.

Die Ermäßigung wird bis zum Schluss des Kalenderjahres gewährt, in dem ihre Voraussetzungen entfallen. So würde beispielsweise für ein sich zu Jahresbeginn im Studium befindliches Mitglied mit Geburtsjahrgang 1989, das sein Studium zur Jahresmitte abschließt, noch bis Jahresende 2016 der ermäßigte Beitrag gelten.

Das Vorliegen der Voraussetzungen ist von dem Mitglied unaufgefordert durch Vorlage einer entsprechenden behördlichen Bescheinigung nachzuweisen. Liegt der Nachweis nicht zwei Monate vor dem Fälligkeitszeitpunkt (also am 15. Dezember bzw. 15. Mai) vor, so ist der Gesamtbeitrag ohne Ermäßigung fällig.

Mahngebühren

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist zur Erfüllung seiner Aufgaben darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, pünktlich und in vollem Umfang erfüllen.

Säumige Beiträge einzufordern ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Für die 1. und 2. Mahnung ist dieser gleich groß. Insofern wurde die Gebühren für beide Mahnungen angeglichen. Die Gebühr je Mahnung beträgt nun einheitlich 10,00 Euro.

Auslaufen der Übergangsregelung der Hockey-Abteilung

Mit Beitritt des MHC bestand eine Übergangsregelung bzgl. der vierteljährlichen Zahlung der Beiträge für das Jahr 2015. Mit Beginn des Jahres 2016 gelten nun die üblichen Regelungen zur Beitragszahlung. Insofern ist für Mitglieder der Hockey-Abteilung zu beachten, dass die Beiträge ab dem Jahr 2016 nur noch halbjährlich (per Lastschrift) oder jährlich (Lastschrift oder Überweisung) zu zahlen sind. Zahler mit vierteljährlichem Einzug wurden auf halbjährlichen Einzug umgestellt.

Für Fragen zu den Änderungen steht Ihnen die TSV-Geschäftsstelle gern zur Verfügung.