Insbesondere folgende Punkte der neuen Verordnung sind für den Sport in gedeckten Sportanlagen (indoor) ab Mo., 15.11.2021 zu beachten:
- Die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in gedeckten Sportanlagen ist nur unter der 2G-Bedingung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) zulässig. Die Pflicht zur Erbringung eines entsprechenden Nachweises gilt für alle Anwesenden (auch Zuschauer*innen).
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von der 2G-Regel ausgenommen, sie müssen jedoch negativ getestet sein (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
- Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schüler*innenausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen.
- Ausgenommen von der 2G-Regelung sind auch Sportangebote des ärztlich verordneten Rehabilitationssports (bspw. Herzsport).
- Für Übungsleitende gilt wie für Personal mit Kundenkontakt, dass sie mit negativer Testung für jeden Tag des Arbeitseinsatzes ebenfalls unter die 2G-Regel fallen. Die Verantwortlichen sind verpflichtet, das Ergebnis der Testung zu dokumentieren.
- In gedeckten Sportanlagen ist, außer während der Sportausübung, stets mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung ist das Führen einer Anwesenheitsdokumentation zwingend erforderlich.
Auf der Website des LSB-Berlin sind viele Einzelheiten den Sportbetrieb betreffend erläutert: https://lsb-berlin.net/aktuelles/coronavirus-lage/corona-faq/
Die neue vollständige Fassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist wie immer unter https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/ zu finden.